Rechtsprechung
BGH, 20.07.2017 - V ZR 201/15 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- IWW
§ 321a Abs. 1 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 424 ZPO, § 810 BGB, § 424 Nr. 5 ZPO, § 422 ZPO
- Wolters Kluwer
Zurückweisung der Anhörungsrüge; Gerichtliche Berücksichtigung des als übergangen gerügten Vorbringens
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurückweisung der Anhörungsrüge; Gerichtliche Berücksichtigung des als übergangen gerügten Vorbringens
- rechtsportal.de
Zurückweisung der Anhörungsrüge; Gerichtliche Berücksichtigung des als übergangen gerügten Vorbringens
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Traunstein, 30.06.1999 - 3 O 2849/98
- LG Traunstein, 19.09.2003 - 3 O 1923/99 O 2849/98
- OLG München, 19.08.2015 - 3 U 4888/03
- BGH, 20.07.2017 - V ZR 201/15
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.01.2003 - V ZR 137/02
Pflichten des Käufers zur Unterrichtung der Vorkaufsberechtigten über den Inhalt …
Auszug aus BGH, 20.07.2017 - V ZR 201/15
Denn es reicht zur Annahme eines gemeinsamen Geschäftswillens nicht aus, dass eine Partei ihre Kalkulationsgrundlagen offenlegt und die andere Partei diese zur Kenntnis nimmt (vgl. Senat, Urteil vom 17. Januar 2003 - V ZR 137/02, WuM 2004, 211, 212), und ist zudem grundsätzlich Sache der Parteien, sich gegen voraussehbare Störungen der Geschäftsgrundlage und die dadurch drohenden Nachteile abzusichern; für eine nachträgliche Berücksichtigung solcher Störungen ist regelmäßig kein Raum (Senat, Urteil vom 3. November 2000 - V ZR 306/99, WM 2001, 475, 477). - BGH, 25.06.1999 - V ZR 190/98
Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Grundstückskaufvertrages
Auszug aus BGH, 20.07.2017 - V ZR 201/15
d) aa) Die Wirksamkeit der Mahnung trotz Zuvielforderung ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles nach Treu und Glauben danach zu beurteilen, ob der Schuldner die Erklärung als Aufforderung zur Bewirkung der tatsächlich geschuldeten Leistung verstehen muss und der Gläubiger auch zur Annahme der gegenüber seinen Vorstellungen geringeren Leistung bereit ist (vgl. Senat, Urteil vom 25. Juni 1999 - V ZR 190/98, NJW 1999, 3115, 3116). - BGH, 28.10.2010 - V ZB 70/10
Materiellrechtlicher Auszahlungsanspruch i.R.e. Grundstückkaufvertrages bei …
Auszug aus BGH, 20.07.2017 - V ZR 201/15
Er konnte entweder vom Vertrag zurücktreten oder den Ablösebetrag hinterlegen mit der Folge, dass der Notar über diesen nicht ohne Ablösung oder Abtretung der Grundpfandrechte, jedenfalls aber nur auf gemeinsame Anweisung der Parteien, verfügen durfte (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - V ZB 70/10, juris Rn. 26 f.). - BGH, 03.11.2000 - V ZR 306/99
Runderlaß über genehmigungsfreie Grundstücksgeschäfte
Auszug aus BGH, 20.07.2017 - V ZR 201/15
Denn es reicht zur Annahme eines gemeinsamen Geschäftswillens nicht aus, dass eine Partei ihre Kalkulationsgrundlagen offenlegt und die andere Partei diese zur Kenntnis nimmt (vgl. Senat, Urteil vom 17. Januar 2003 - V ZR 137/02, WuM 2004, 211, 212), und ist zudem grundsätzlich Sache der Parteien, sich gegen voraussehbare Störungen der Geschäftsgrundlage und die dadurch drohenden Nachteile abzusichern; für eine nachträgliche Berücksichtigung solcher Störungen ist regelmäßig kein Raum (Senat, Urteil vom 3. November 2000 - V ZR 306/99, WM 2001, 475, 477). - OLG München, 19.08.2015 - 3 U 4888/03
Komplexe Ansprüche aus Grundstückskaufverträgen resultierend aus einem …
Auszug aus BGH, 20.07.2017 - V ZR 201/15
Damit ist der Antrag des Beklagten, die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Oberlandesgerichts München vom 19. August 2015 - 3 U 4888/03 - einstweilen einzustellen, gegenstandslos.
- BGH, 07.04.2022 - I ZR 222/20
Urheberrechtliche Ansprüche eines Konstrukteurs der Porsche AG auf weitere …
Deshalb genügt es nicht, wenn der Anspruchsteller beantragt, ihm Einsicht in komplette Akten, andere Urkundensammlungen oder in sämtliche, einen bestimmten Vertrag betreffende Schriftstücke zu gewähren (BGH, Beschluss vom 20. Juli 2017 - V ZR 201/15, juris Rn. 2;… BGH, NJW 2014, 3312 Rn. 24 mwN). - OLG Frankfurt, 18.05.2018 - 8 U 198/17
Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen mangelhaften Gebrauchtwagen
Die Wirksamkeit einer Mahnung trotz Zuvielforderung ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles nach Treu und Glauben danach zu beurteilen, ob der Schuldner die Erklärung als Aufforderung zur Bewirkung der tatsächlich geschuldeten Leistung verstehen muss und der Gläubiger auch zur Annahme der gegenüber seinen Vorstellungen geringeren Leistung bereit ist (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 20.07.2017 - V ZR 201/15, juris Senat, Urteil vom 25. Juni 1999 - V ZR 190/98, NJW 1999, 3115, 3116). - OLG Frankfurt, 10.08.2018 - 8 U 109/14
Ermessungsausübung nach § 156 Abs. 1 ZPO
Die verhältnismäßig geringfügige Zuvielforderung in Höhe von ? 451, 11 stellt die Wirksamkeit der entsprechenden Mahnungen nicht in Frage.Die Wirksamkeit einer Mahnung trotz Zuvielforderung ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles nach Treu und Glauben danach zu beurteilen, ob der Schuldner die Erklärung als Aufforderung zur Bewirkung der tatsächlich geschuldeten Leistung verstehen muss und der Gläubiger auch zur Annahme der gegenüber seinen Vorstellungen geringeren Leistung bereit ist (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 20.07.2017 - V ZR 201/15, juris; Urteil vom 25.06.1999 - V ZR 190/98, NJW 1999, 3115, 3116; Senat, Urteil vom 18.05.2018 - 8 U 198/17 , juris). - AG Hannover, 10.08.2023 - 428 C 7144/22 Denn als Halterin des geparkten Fahrzeugs ist sie nach der Rechtsprechung des BGH (BGH, Urteil vom 11.03.2016 - V ZR 201/15) grundsätzlich zur Erstattung der für die Entfernung ihres unberechtigt abgestellten Fahrzeugs erforderlichen und getätigten Aufwendungen verpflichtet.